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Ratgeber

Fassade dämmen: Förderung – Wege, Ablauf, Nachweise

Für die Dämmung der Fassade stehen grundsätzlich drei Wege offen: ein Zuschuss, ein zinsverbilligter Kredit oder die steuerliche Förderung. Sie schließen einander weitgehend aus, verlangen unterschiedliche Abläufe und passen zu unterschiedlichen Situationen. Diese Seite ordnet die Wege und zeigt den jeweiligen Ablauf.

Fassade dämmen: Förderung – Wege, Ablauf, Nachweise

Weg 1: Zuschuss für die Einzelmaßnahme

Der gängige Weg für eine einzelne Maßnahme an der Gebäudehülle ist der Zuschuss. Gefördert wird ein Anteil der förderfähigen Kosten, sofern die technischen Mindestanforderungen an das fertige Bauteil eingehalten werden.

Voraussetzung ist die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten und die Antragstellung vor der Auftragsvergabe.

  • Für einzelne Maßnahmen an der Hülle
  • Anforderung an den U-Wert des fertigen Bauteils
  • Fachliche Begleitung erforderlich
  • Antrag vor Auftragsvergabe
  • Auszahlung nach Nachweis der Umsetzung

Weg 2: Kredit für die größere Sanierung

Wird nicht nur die Fassade, sondern das Gebäude auf eine Effizienzhaus-Stufe saniert, ist der zinsverbilligte Kredit mit Tilgungszuschuss der übliche Weg. Er lohnt sich, wenn mehrere Bauteile und die Anlagentechnik gemeinsam angegangen werden.

Die Beantragung läuft über die Hausbank. Details unter KfW-Förderung Fassade.

  • Für Sanierungspakete mit Effizienzhaus-Ziel
  • Zinsverbilligter Kredit mit Tilgungszuschuss
  • Antragstellung über die Hausbank
  • Fachliche Begleitung erforderlich

Weg 3: Steuerliche Förderung nach § 35c EStG

Als Alternative zur direkten Förderung besteht die Möglichkeit, energetische Maßnahmen am selbst genutzten Wohneigentum steuerlich geltend zu machen. Nach § 35c EStG lassen sich 20 Prozent der Aufwendungen über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abziehen, begrenzt auf 40.000 Euro je Objekt.

Voraussetzung ist unter anderem, dass das Gebäude bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre ist, selbst zu Wohnzwecken genutzt wird und eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens vorliegt. Eine Kombination mit einem Zuschuss oder Kredit für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen.

  • 20 Prozent der Aufwendungen, verteilt über drei Jahre
  • Höchstbetrag 40.000 Euro je Objekt
  • Gebäude bei Maßnahmenbeginn älter als zehn Jahre
  • Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken
  • Bescheinigung des Fachunternehmens erforderlich
  • Keine Kombination mit anderer Förderung derselben Maßnahme

Welcher Weg passt wann

Für eine einzelne Fassadenmaßnahme am selbst genutzten Haus stehen Zuschuss und Steuerbonus in Konkurrenz. Der Zuschuss wirkt sofort, verlangt aber die fachliche Begleitung und den Antrag vor Auftrag. Der Steuerbonus ist administrativ schlanker, wirkt jedoch erst über drei Veranlagungszeiträume und setzt eine entsprechende Steuerschuld voraus.

Bei vermieteten Objekten gelten andere Regeln, da Erhaltungsaufwand dort ohnehin als Werbungskosten abgesetzt werden kann. Klären Sie den für Sie passenden Weg vor der Auftragsvergabe, idealerweise gemeinsam mit der steuerlichen Beratung.

  • Einzelmaßnahme, selbst genutzt: Zuschuss oder Steuerbonus abwägen
  • Sanierungspaket mit Effizienzhaus-Ziel: Kredit prüfen
  • Vermietetes Objekt: steuerliche Behandlung gesondert klären
  • Umsetzung nach Sanierungsfahrplan: Bonus prüfen

Häufige Fragen

Fragen & Antworten

Nicht für dieselbe Maßnahme. Die steuerliche Förderung nach § 35c EStG ist ausgeschlossen, wenn für die Maßnahme bereits eine Förderung in Anspruch genommen wird.

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