Ratgeber
Isolierklinker Förderung – ist die Klinkerfassade förderfähig?
Förderprogramme für die Gebäudehülle fördern kein bestimmtes Fabrikat, sondern das Ergebnis: den Wärmedurchgangskoeffizienten der fertigen Außenwand. Ein Isolierklinker ist damit grundsätzlich förderfähig, sofern der geforderte U-Wert erreicht und der Ablauf eingehalten wird. Diese Seite erklärt, worauf es dabei ankommt.

Gefördert wird der U-Wert, nicht das Produkt
Die Förderlogik für die Gebäudehülle setzt am Bauteil an. Maßgeblich ist, welchen Wärmedurchgangskoeffizienten die Außenwand nach der Maßnahme erreicht. Ob dieser Wert mit einem verputzten System, einer vorgehängten Fassade oder einem Isolierklinker erreicht wird, ist für die Förderfähigkeit nicht entscheidend.
Für Sie heißt das: Die Wahl der Dämmstärke ist der Hebel. Sie wird in der Planung so festgelegt, dass die technischen Mindestanforderungen sicher eingehalten werden.
- Technische Mindestanforderung an das fertige Bauteil
- Dämmstärke wird auf den Zielwert ausgelegt
- Bestehender Wandaufbau geht in die Berechnung ein
- Vorhandene Kerndämmung wird angerechnet
- Nachweis über die Fachunternehmererklärung
Der Ablauf: Antrag vor Auftrag
Der häufigste und folgenschwerste Fehler ist die Reihenfolge. Bei den gängigen Programmen muss der Antrag gestellt sein, bevor der Auftrag erteilt wird. Wer zuerst beauftragt, verliert den Anspruch.
Der übliche Weg ist ein Lieferungs- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung: Der Vertrag wird geschlossen, wird aber erst mit der Förderzusage wirksam. So sind Sie handlungsfähig, ohne die Förderfähigkeit zu gefährden.
- Energieeffizienz-Expertin oder -Experte einbinden
- Zielwert und Maßnahme festlegen
- Vertrag mit aufschiebender Bedingung schließen
- Antrag stellen und Zusage abwarten
- Maßnahme ausführen
- Nachweise einreichen und Verwendung bestätigen
Welche Kosten in die Förderung einfließen
Förderfähig ist in der Regel nicht nur das Dämmmaterial, sondern die Maßnahme als Ganzes einschließlich der Arbeiten, die durch sie ausgelöst werden. Das umfasst typischerweise auch Nebenarbeiten an der Fassade.
Der genaue Umfang richtet sich nach den jeweils geltenden Programmbedingungen und wird von der begleitenden Fachperson bestätigt.
- System- und Materialkosten
- Montageleistung
- Gerüst
- Notwendige Anschluss- und Nebenarbeiten
- Entsorgung von Altmaterial
- Fachplanung und Baubegleitung
Was Sie zusammentragen sollten
Die Antragstellung wird deutlich einfacher, wenn die Angaben zum Bestand vorliegen. Vieles davon wird ohnehin beim Aufmaß aufgenommen.
Die Fassadenfläche als Ausgangsgröße ermitteln Sie vorab über den Aufmaß-Konfigurator.
- Baujahr und bisheriger Wandaufbau
- Vorhandene Dämmung, sofern vorhanden
- Fassadenfläche
- Geplante Dämmstärke und Ziel-U-Wert
- Angebot mit ausgewiesenen Positionen
- Kontakt der begleitenden Fachperson
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Fragen & Antworten
Förderprogramme knüpfen an den erreichten U-Wert der Außenwand an, nicht an ein Fabrikat. Wird der geforderte Wert über die gewählte Dämmstärke erreicht und der Ablauf eingehalten, ist die Maßnahme grundsätzlich förderfähig.
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