Ratgeber
KfW-Förderung Dämmung – technische Anforderungen und Nachweise
Ob eine Dämmmaßnahme gefördert wird, entscheidet sich an zwei Punkten: der technischen Mindestanforderung an das fertige Bauteil und der lückenlosen Nachweisführung. Beides lässt sich vorab planen. Diese Seite erklärt, worauf die Anforderungen abzielen, welche Nachweise verlangt werden und wo typische Fehler entstehen.

Die Anforderung gilt dem fertigen Bauteil
Gefördert wird nicht ein Dämmstoff, sondern das Ergebnis am Bauteil. Maßgeblich ist der Wärmedurchgangskoeffizient der Außenwand nach der Maßnahme, in den der vorhandene Wandaufbau ebenso einfließt wie die neue Dämmebene.
Daraus folgt: Bei einer bereits teilgedämmten Wand genügt eine geringere zusätzliche Dämmstärke als bei einer ungedämmten Massivwand. Die Auslegung erfolgt rechnerisch in der Planung.
- Zielgröße ist der U-Wert der fertigen Außenwand
- Bestehender Wandaufbau wird angerechnet
- Vorhandene Kerndämmung fließt ein
- Dämmstärke wird auf den Zielwert ausgelegt
- Wärmebrücken werden bei der Ausführung mitbetrachtet
Nachweise entlang des Ablaufs
Die Nachweisführung begleitet die Maßnahme von der Planung bis zur Auszahlung. Fehlt ein Baustein, verzögert sich die Auszahlung oder entfällt.
Sammeln Sie Rechnungen und Bescheinigungen von Anfang an an einer Stelle und achten Sie darauf, dass die geförderte Maßnahme darin eindeutig bezeichnet ist.
- Bestätigung zum Antrag durch die Fachperson
- Fachunternehmererklärung des ausführenden Betriebs
- Rechnungen mit eindeutiger Leistungsbezeichnung
- Nachweis der ausgeführten Dämmstärke und Materialkennwerte
- Bestätigung nach Durchführung
- Aufbewahrung der Unterlagen über die Bindefrist
Typische Fehler
Die meisten abgelehnten oder gekürzten Anträge scheitern nicht an der Technik, sondern am Verfahren. Die folgenden Punkte sind die häufigsten Ursachen.
Alle sind vermeidbar, wenn die Beratung vor der Auftragsvergabe steht.
- Auftrag vor Antragstellung erteilt
- Fachliche Begleitung erst nachträglich eingebunden
- Ausgeführte Dämmstärke unterschreitet den Zielwert
- Rechnung bezeichnet die Maßnahme nicht eindeutig
- Fachunternehmererklärung fehlt oder ist unvollständig
- Fristen für die Verwendungsbestätigung versäumt
- Parallel geltend gemachter Steuerbonus für dieselbe Maßnahme
Was das für die Planung bedeutet
Legen Sie die Dämmstärke mit Reserve zum Zielwert aus, statt sie auf Kante zu planen. Der Aufpreis für eine Stufe mehr ist gering, weil der Montageaufwand gleich bleibt, und Sie vermeiden Diskussionen bei der Abnahme.
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Häufige Fragen
Fragen & Antworten
Vorgegeben wird kein Zentimeterwert, sondern ein U-Wert für die fertige Außenwand. Die nötige Stärke ergibt sich aus dem vorhandenen Wandaufbau und wird rechnerisch ermittelt.
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